Allgemeine Vertragsbedingungen bei Kauf
Wird der Kaufvertrag zu einem gültigen Rahmenvertrag abgeschlossen, der Kaufgeschäfte umfaßt, gelten vorrangig die Bedingungen des Rahmenvertrages.
§1. Vertragsbestand
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Übereignung der im Vertrag bezeichneten Produkte (Geräte, Zusatzeinrichtungen, Systeme u. Systemteile u. zwar in der bezeichneten Konfiguration) zu nachfolgenden Bedingungen. Etwaige Betriebssoftware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern wird dem Kunden nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Software- Lizenzvertrages überlassen.
Für öffentliche Auftraggeber gilt ergänzend die VOL/B. Die Verantwortung für Auswahl u. Benutzung der Produkte liegt beim Kunden.
Fabrikneue Produkte können Teile erhalten, die im Werk überarbeitet wurden, um den Spezifikationen neuer Teile zu entsprechen. Aufgearbeitete Produkte sind solche, die im Werk überarbeitet wurden, um entsprechend den Produktspezifikationen funktionstüchtig zu sein. Überholte Produkte sind überprüfte und soweit notwendig repariert und getestet, daß sie gut funktionieren. Aufgearbeitete Produkte und überholte Produkte sind im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet. Bei Kauf aus Miete sind Produkte nicht überholt.
§2. Transportkosten und Lieferung
Die e-dox GmbH führt Transportleistungen zu der jeweils gültigen Transportkostenpauschale durch. Soweit der Aufstellungsort nur unter besonderem Aufwand zu erreichen ist, trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten.
Entsprechend den Wünschen des Kunden plant e-dox GmbH die Lieferung der Produkte. Aus einer Überschreitung der Lieferzeit kann der Kunde gegenüber e-dox GmbH keine Ansprüche herleiten.
§3. Eigentumsvorbehalt
e-dox GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises vor. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden sind Verfügungen des Kunden nicht zulässig. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus einer unberechtigten Verfügung geht auf die e-dox GmbH über. Im Falle einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt zu verweisen und die e-dox GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
§4. Zahlung, Verzugsfolgen
Kaufpreis u. Transportkosten sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die e-dox GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchergeschäften bzw. 8 Prozentpunkten bei Handelsgeschäften über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Werden die Zahlungen vom Kunden nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so ist e-dox GmbH, unbeschadet übriger Rechte berechtigt, die Produkte 10 Tage nach vorheriger schriftlicher Anzeige in Besitz zu nehmen und aus den Räumen des Kunden zu entfernen. Die Rücknahme der Produkte bedeutet keine stillschweigende Auflösung des Kaufvertrages. Die e-dox GmbH wird dem Kunden im Falle der vollständigen Zahlung ein gleiches oder gleichwertiges Produkt übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf das zurückgegebene Produkt. Der Kunde ist zur Aufrechnung/Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen berechtigt.
§5. Installation
Der Kunde verpflichtet sich, die in den Installationsbedingungen angegebenen Voraussetzungen, wie insbesondere die Arbeits- Sicherheitsabstände, die erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie die ggf. erforderlichen bautechnischen Veränderungen (insbesondere bei Installation großer Geräte die erforderlichen Be- u. Entlüftung und die notwendige Bodenbelastbarkeit) auf eigene Kosten herzustellen; ferner die Transportwege zu gewährleisten. Die Produkte sind betriebsbereit, wenn die vom Hersteller vorgesehenen Funktionstests erfolgreich durchgeführt sind.
§6. Haftung
Die e-dox GmbH haftet im Rahmen der Gesetze und des Vertrages, jedoch nur für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§7. Gewährleistung
Die e-dox GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, daß das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt ist. Schlagen Nachbesserungen fehl und kann auch eine fehlerhafte Ersatzlieferung nicht nachgebessert werden, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Nichtdurchführung oder Verzug bzgl. der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die e-dox GmbH hat den Schaden grob verschuldet. Von der gesetzlichen Gewährleistung nicht umfaßt sind alle durch den Betrieb des Gerätes verursachten Verschleißreparaturen u. Wartungsarbeiten (wie z.B. Ersatz von Selentrommeln/ Bändern, Entwicklern, Filtern, Reinigungsfilzen, Abwischstreifen, Fixieröl, Bürsten, Reinigungsrollen u. Korotron- Drähten, etc.). Dasselbe gilt für sämtliche Reinigungsarbeiten und Justagen. Gewährleistungsarbeiten werden während der üblichen Geschäftszeit von e-dox GmbH oder einem Beauftragten durchgeführt. Im Falle der käuflichen Übernahme aus Miete werden, da es sich um gebrauchte Geräte handelt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ansprüche aus Gewährleistung entfallen, wenn der Kunde in der Bedienungsanleitung nicht vorgesehene Eingriffe am Produkt vornimmt oder die Fehlerbeseitigung infolge Änderungen an den Produkten sowie der Verbindung mit von e-dox GmbH nicht gelieferten Geräten erschwert wird oder bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials.
§8. Schlussbestimmungen
Der Kunde hält sich an sein Vertragsangebot für die Dauer von einem Monat ab seiner Unterschriftsleistung gebunden. Der Vertrag wird erst mit der Unterzeichnung durch die e-dox GmbH verbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wird mit diesem Vertrag ein Gerät in Zahlung genommen, Versichert der Kunde, daß das Gerät in seinem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. Der Transport eines in Zahlung genommenen Gerätes erfolgt durch die e-dox GmbH und wird gemäß jeweils gültiger „Preisliste/Transportkosten-Pauschale“ berechnet. Der Kunde ist damit einverstanden, daß die e-dox GmbH die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch speichert und verarbeitet. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentliche Sondervermögen ist Chemnitz. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des im Vertrages im übrigen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so weit umzudeuten oder zu ergänzen, bis der mit der ungültigen Bestimmung verfolgte Zweck in rechtlichen zulässiger Weise erreicht wird.
Wichtiger Hinweis: Wartungs- und Gewährleistungsarbeiten werden nur in Deutschland erbracht.