Allgemeine Vertragsbedingungen Miete
§1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich begrenzte, entgeltliche Nutzungsüberlassung der umseitig bezeichneten Produkte (Geräte, Zusatzeinrichtungen, Systeme und Systemteile und zwar in der bezeichneten Konfiguration) in gebrauchsfähigen Zustand in Deutschland zu nachfolgenden Bedingungen. Etwaige Betriebssoftware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern wird dem Kunden nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Software-Lizenzvertrages überlassen.
Für öffentliche Auftraggeber gilt ergänzend die VOL/B.
§2. Vertragslaufzeit
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen.
- Er kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erstmals zum Ende der umseitig eingetragenen Mindestlaufzeit, danach jeweils zum Ablauf jeder weiteren 12-Monats-Periode gekündigt werden.
- Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Monatsersten nach Vertragsabschluss und betriebsbereiter Installation der umseitig bezeichneten Produkte.
- Beträgt die auf der Vertragsvorderseite eingetragene Laufzeit 60 Monate oder mehr, hat der Kunde unter Einhaltung der unter Ziff. 2 genannten Kündigungsfrist ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 54 Kalendermonats. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet 90 % der bis zum Ablauf der umseitig eingetragenen Vertragslaufzeit vereinbarten Grundmieten/ Mindestberechnungen zu zahlen.
- Ein Produktwechsel oder eine Änderung der Mindestlaufzeit während der vereinbarten Mietzeit ist nicht möglich.
- Bei nachträglich installierten Zusatzeinrichtungen ist die Laufzeit des Vertrages über diese bestimmt durch die Laufzeit des dazugehörigen Hauptvertrages.
§3. Übertragung von Rechten
e-dox GmbH Berlin ist berechtigt Rechte aus dem Mietvertag an Drittgesellschaften innerhalb des Xerox-Konzerns einschließlich Vertragspartner zu übertragen.
§4. Transportkosten und Lieferung
- e-dox GmbH Berlin führt Transportleistungen zu der jeweils gültigen Transportkostenpauschale durch. Soweit der Aufstellungsort nur unter besonderem Aufwand zu erreichen ist, trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten.
- Entsprechend den Wünschen des Kunden plant e-dox GmbH Berlin die Lieferung der Produkte. Aus einer Überschreitung der Lieferzeit kann der Kunde gegenüber e-dox GmbH Berlin keine Ansprüche herleiten.
§5. Instandhaltung
- Xerox GmbH übernimmt die Instandhaltung der Produkte auf Anforderung des Kunden wenn ein Wartungsvertrag besteht. Der Abschluss eines Wartungsvertrages über die gesamte vereinbarte Mindestlaufzeit ist Voraussetzung für die Gültigkeit dieses Mietvertrags.
- Es gelten die gesonderten Bedingungen des Wartungsvertrags.
§6. Zahlung, Verzugsfolgen
- für jedes Produkt wird quartalsweise in voraus die Grundmiete/ Mindestberechnung berechnet. Im Quartal der Installation erfolgt diese Berechnung ggf. anteilig nach Kalendertagen.
- Die mit einer Grundmiete/ Mindestberechnung nicht abgegoltenen Kopien werden quartalsweise nachschüssig berechnet.
- Bei Abrechnung nach gefertigten Kopien verpflichtet sich der Kunde ohne gesonderte Aufforderung den Zählerstand zum Ende des Quartals festzustellen und jeweils bis zum 2. Werktag des folgenden Abrechnungsquartals mitzuteilen. Der Kunde hat dem zuständigen Xerox-Mitarbeiter oder einem beauftragten Dritten Gelegenheit zu geben, die Zählerstände abzulesen. Liegen keine Zählerstandskarten vor ist Xerox GmbH berechtigt, der Berechnung für das abgelaufene Quartal einen geschätzten Verbrauch zugrundezulegen.
- Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist e-dox GmbH Berlin berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung/ Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen berechtigt.
- Ist der Kunde mit der Zahlung länger als einen Monat im Rückstand, so ist er auf Verlangen von e-dox Berlin verpflichtet e-dox GmbH Berlin das gemietete Produkt zur Sicherung ihres Eigentums zurückzugeben. Die Rückaufnahme des Produkts bedeutet keine Aufhebung des Vertrages; der Kunde bleibt zur Mietzahlung verpflichtet.
- Nach dem die rückständigen Forderungen sowie die Transport und Montagekosten beglichen sind, wird e-dox GmbH Berlin dem Kunden erneut ein Produkt gleichen oder gleichwertigen Typs für die Restmietdauer zur Verfügung stellen; der Kunde hat keinen Anspruch auf das zurückgegebene Produkt.
§7. Mitteilungspflicht in besonderen Fällen
Der Kunde wird e-dox GmbH Berlin unverzüglich mitteilen, wenn
- Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Hoheitsakte, Ausübung des Vermieterpfandrechtes o.ä. Maßnahmen Rechte an den Produkten geltend machen oder das Eigentum und/oder dem mittelbaren Besitz von e-dox GmbH Berlin an den Produkten beeinträchtigen oder gefährden.
- ein Vergleichs- oder Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird oder er seine Zahlungen eingestellt hat.
§8. Sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
- die Produkte gemäß den Bedienungsvorschriften sorgfältig zu behandeln und verantwortliche Bedienungskräfte zu benennen;
- Umsetzungen der Produkte nur durch e-dox Berlin vornehmen zu lassen und hierfür die Transportkostenpauschale sowie zusätzlich die Technikerleistungen für Abbau und Installation gem. den jeweils gültigen Preislisten zu zahlen;
- Sämtliche Wartungs- und Service-Arbeiten an den Produkten ausschließlich durch Xerox GmbH vornehmen zu lassen.
§9. Außerordentliche Kündigung
- e-dox GmbH Berlin kann das Mietverhältnisfristlos kündigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als einen Monat im Rückstand ist oder wenn er gegen eine seiner Pflichten aus $$ 7 und 8 verstößt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
- Im Falle der fristlosen Kündigung steht e-dox GmbH Berlin ein sofort fälliger Schadensersatz in Höhe der für die Zeit bis zum nächstmöglichen ordentlichen Auslauftermin anfallenden angemessenen ab gezinsten Grundmieten/ Mindestberechnungen zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
$ 10. Installation
- Der Kunde verpflichtet sich, die die in den Installationsbedingungen angegebenen Voraussetzungen, wie insbesondere die Arbeits- und Sicherheitsabstände, die erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie die ggf. erforderlichen bautechnischen Veränderungen (insbesondere bei Installation großer Geräte die erforderliche Be- und Entlüftung und die notwendige Bodenbelastbarkeit) auf eigene Kosten herzustellen; ferner die Transportwege zu gewährleisten.
- Die Produkte sind betriebsbereit, wenn die von e-dox GmbH Berlin oder Xerox GmbH vorgesehenen Funktionstests erforderlich durchgeführt sind.
§11. Gewährleistung / Haftung der e-dox GmbH Berlin
- e-dox GmbH Berlin leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit Nachbesserungen fehlgeschlagen und auch eine etwaige Ersatzlieferung den Mangel nicht behebt.
- e-dox GmbH Berlin haftet im Rahmen der Gesetze und dieses Vertrages, jedoch nur für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§12. Rückgabe des Mietgegenstandes
- Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, die gemieteten Produkte entsprechend des § 8 Ziff. 2 an e-dox GmbH Berlin zurückzugeben.
- Gibt der Kunde das gemietete Produkt nach Beendigung des Mietverhältnisses trotz Aufforderung von e-dox GmbH Berlin nicht zurück, steht e-dox GmbH Berlin für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung der vertraglich vereinbarte Mietzins zu. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch e-dox GmbH Berlin ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
§13. Schlussbestimmungen
- Der Kunde hält sich an sein Vertragsangebot für die Dauer von sechs Wochen ab seiner Unterschriftsleistung gebunden.
- Der Vertrag wird erst mit Unterzeichnung durch e-dox GmbH Berlin oder dessen bevollmächtigte verbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- e-dox GmbH Berlin ist berechtigt, ihre Stellung als Vertragspartner auf eine andere Gesellschaft des Xerox Konzerns oder deren Vertragspartner zu übertragen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass e-dox GmbH Berlin die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch gespeichert, verarbeitet und innerhalb des Xerox Konzerns und deren Vertragspartner übermittelt wird.
- Gerichtsstand für Volksleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung soweit umzudeuten oder zu ergänzen, bis der mit der ungültigen Bestimmung erfolgte Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.